Ein aktuelles Urteil gibt dem Wuppertaler Familienunternehmen und Erfinder des Thermomix® recht. Vorwerk sieht ein Patent des TM6 verletzt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem Gerichtsurteil um Patente des Thermomix® gegen Lidl und zugunsten von Vorwerk.
Es geht um die Thermomix® Alternative „Monsieur Cuisine Connect“ welches Lidl in Deutschland und weiteren Ländern verkauft. Das Küchengerät bietet sehr viele ähnliche Funktionen (Rührfunktionen, Stufen, Linkslauf, Dampfgaren, Anbraten, Rezeptdatenbank) wie Vorwerks Thermomix® TM6, ist aber zu einem erheblich niedrigeren Preis erhältlich.
Im aktuell entschiedenen Verfahren geht es um ein Patent, das Vorwerk für eine bestimmte Heizung im Thermomix® angemeldet hat. Die Technologie wird Dickschichtheizungs-Technologie genannt. Für das Patent entscheident sind Spülmaschinen-Festigkeit sowie eine gleichmäßige Erhitzung des Garguts. Lidl hat diese Patente mit einigen Monsieur Cuisine Geräten verletzt.
Lidl hat in den letzten Jahren verschiedene Monsieur Cuisine Modelle veröffentlicht. Bei den verschiedenen Geräten unterscheidet sich die verbaute Heiztechnologie immer etwas von den Vorgängermodellen. Sie wird stetig geändert. Alle Geräte, die die Dickschichtheizungs-Technologie nutzen, dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden.